Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme aufgesetzt, um die digitale Weiterentwicklung im Mittelstand voranzutreiben. Dies umfasst ganz ausdrücklich auch die Baubranche. Daher warten hier interessante Optionen auf Sie. Folgende Fakten sind relevant:
Unsere RIB-Experten*innen beraten Sie bei Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten gerne. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.
Deutschlandkarte Förderprogramme
Digitalbonus Standard: Zuschuss bis zu 10.000€ oder Digitalbonus Plus: Zuschuss bis zu 50.000€, bei besonderem Innovationsgehalt
Innovative Vorhaben: Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle
Zinsverbilligung und bis zu 2% Tilgungszuschuss bei einem Darlehensmindestbetrag 25.000€
gewährt von der Förderbank Bayern
Für Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen
Förderfähig: Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0, Cloud-Services…
Förderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie
Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten, max. 5.000 € pro Projekt
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Modul I: Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben
Modul II: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Im Modul I Hamburg-Digital "Check" werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst
Im Modul II Hamburg-Digital "Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 MA)
die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.
Für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe einen Zuschuss von max. 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben.
Unternehmen mit Sitz NRW mit weniger als 250 Mitarbeitern
Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme max. 43 Mio. Euro
umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Produktionsverfahrens bindend ist
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen sind förderfähig
Eigenleistungen, Personalkosten und Investitionen des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden
Unternehmen geht in Vorleistung
Je nach Gutscheinvariante zwischen 30% und 80% der erstattungsfähigen Kosten, bis zu 15 000€
Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit maximal 100 Mitarbeitern
Digitalisierung von Produktion und Verfahren
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
Ab 4000 Euro Investitionsvorhaben
Förderung (von Unternehmensgröße abhängig) bis zu 15000€
kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Investitionsvorhaben für technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen
Bis zu 20% der Investitionssumme bei kleinen Unternehmen, bis zu 10% bei mittleren Unternehmen
Mindestzuschuss 50 000 Euro, maximal 5 Mio. Euro
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Auch Änderungen an bestehenden Wirtschaftsgütern sind förderfähig.
Digitalisierung der Wertschöpfungskette durch Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-Relationship-Management-Systeme, Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme sowie Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung, Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen, innovative Personaleinsatzplanung
Aufbau von digitalen Plattformen, Migration von Anwendungen auf bestehenden Plattformen, Neuaufbau von Serverkapazitäten und Einrichtung Inhouse-Vernetzung
Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz der angeschafften Systeme
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen. Mittlere Unternehmen haben maximal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro.
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt
die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
Förderprogramme klingen häufig zwar finanziell verlockend, doch oftmals geht der zweite Gedanke bereits an mögliche hohe bürokratische Hürden. Dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Um Ihnen einen Eindruck über die Abläufe bei der Bewerbung für Fördermaßnahmen zu geben, finden Sie folgend den schematischen Ablauf einer geförderten Digitalisierungsmaßnahme.
Nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie dabei gerne vorab Ihr mögliches Interesse. Wir leiten Sie an Ihren regionale(n) Experten*in weiter, welche(r) Sie sowohl bei der Umsetzung Ihres Vorhabens, als auch bei der Beantragung der Fördermaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite steht.
In den nächsten 10 Jahren werden wir an einem Punkt sein, an dem nahezu alles digitalisiert wird
Satya Nadella, CEO von Microsoft