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Förderprogramme für Ihre Digitalisierung

Förderprogramme -  Grundinformationen

Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme aufgesetzt, um die digitale Weiterentwicklung im Mittelstand voranzutreiben. Dies umfasst ganz ausdrücklich auch die Baubranche. Daher warten hier  interessante Optionen auf Sie. Folgende Fakten sind relevant:

  • Ein Großteil der Förderprogramme ist für mittelständische Unternehmen, mit einem Personalbestand zwischen 3 und 499 Mitarbeitern, konzipiert.
  • Die möglichen Fördersummen sind beträchtlich, Sie können bis zu 40% Ihres Investitionsvolumens erstattet bekommen.
  • Sowohl die Digtialisierungsmaßnahme an sich, wie auch die dafür nötigen Weiterbildungsmaßnahmen sind förderfähig.

 

Wir unterstützen Sie 

 

Unsere RIB-Experten*innen beraten Sie bei Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten gerne. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular. 

Förderprogramme Übersicht

 

Deutschlandkarte Förderprogramme

Deutschlandkarte Förderprogramme

Europäische Förderprogramme

Digitales Europa:

  • Förderprogramm für kleinere und mittlere Unternehmen
  • Projekte in den Bereichen künstliche Intelligenz, digitale Kompetenzen, Supercomputing und Cybersicherheit werden gefördert
  • Die Fördersumme kann bis zu 100% der Investitionssummer betragen
Bundesweite Förderprogramme

ERP-Digitalisierungs und Innovationskredit:

  • Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und Freiberufler
  • Projekte in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Der Kreditbetrag kann zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro betragen, die Kreditzins wird gefördert

 

Go digital:

  • Unternehmen mit mindestens 3 und maximal 499 Beschäftige (Vollzeitäquivalente) aller Branchen 
  • Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie dafür nötigen Qualifizierungmaßnahmen von Mitarbeitenden 
  • Die Fördersumme kann bis zu 50.000 EUR Zuschuss für einzelne Unternehmen betragen

 

Digital Jetzt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Mitarbeiter; Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro 
  • Gefördert werden Beratungsleistungen in den Themenfeldern Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierung Geschäftsprozesse und Datenkompetenz 
  • Der Fördersatz kann bis zu 50% bis zu einem Beratungssatz von 1100 Euro pro Tag betragen
Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus:

  • Unternehmen in allen Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden
  • Gefördert wird die Einführung und Qualifikation neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen 
  • Es gibt eine Zuschussvariante und eine Darlehensvariante; Förderung für Ausgaben zwischen 5.000€ und 100.000€
Bayern

Digitalbonus Bayern:

  • Förderung für Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen 
  • Digitalbonus Standard: Zuschuss bis zu 10.000€ oder Digitalbonus Plus: Zuschuss bis zu 50.000€, bei besonderem Innovationsgehalt 

  • Laufzeit bis Ende 2023

 

Innovationskredit 4.0:

  • Innovative Vorhaben: Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle 

  • Zinsverbilligung und bis zu 2% Tilgungszuschuss bei einem Darlehensmindestbetrag 25.000€ 

  • gewährt von der Förderbank Bayern

Berlin

Investitionsbonus24 Berlin:

  • Unternehmen aus allen Branchen bis maximal 249 Mitarbeitende mit Sitz in Berlin.
  • Digitale Transformation und digitale Beratung ist förderfähig.
  • Bis zu 35% des Investitionsvorhabens werden gefördert.

 

Brandenburg

Digitalisierungsprämie Plus:

  • Für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Brandenburg 
  • Gefördert werden Beratung, Schulung, Implementierung und Umsetzung konkreter Digitalisierungsprozesse (einschließlich erforderlicher Hard- und Software) mit der Begründung von verbesserten Methoden bzw. Prozessen bei der Arbeit
  • Die möglichen Fördersummen betragen bei Implementierung: 50% des Vorhabens bis max. 500.000€ sowie bei Schulung/Beratung 50% des Vorhabens bis max. 50.000€ 
Bremen

Digitalisierung und Arbeit 4.0

  • Für Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen

  • Förderfähig: Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0, Cloud-Services… 

  • Förderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie 

  • Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten, max. 5.000 € pro Projekt 

Hamburg

Hamburg digital:

  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

  • Modul I: Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben 

  • Modul II: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind. 

  • Im Modul I Hamburg-Digital "Check" werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst 

  • Im Modul II Hamburg-Digital "Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst. 

Hessen

DGI - Zuschuss:

  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 MA) 

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, 

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung, 

  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende. 

  • Für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe einen Zuschuss von max. 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben. 

Mecklenburg-Vorpommern

Digi-Trans: (abgelaufen)

Niedersachsen

Digitalbonus Niedersachsen: (abgelaufen)

Nordrhein-Westfalen

MID-Gutscheine:

  • Unternehmen mit Sitz NRW mit weniger als 250 Mitarbeitern

  • Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme max. 43 Mio. Euro 

  • umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Produktionsverfahrens bindend ist 

  • Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen sind förderfähig 

  • Eigenleistungen, Personalkosten und Investitionen des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden 

  • Unternehmen geht in Vorleistung 

  • Je nach Gutscheinvariante zwischen 30% und 80% der erstattungsfähigen Kosten, bis zu 15 000€ 

Rheinland-Pfalz

DigiBoost:

  • Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit maximal 100 Mitarbeitern

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren 

  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen 

  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen 

  • Ab 4000 Euro Investitionsvorhaben 

  • Förderung (von Unternehmensgröße abhängig) bis zu 15000€

 

Implementierung betrieblicher Innovationen:

  • kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz

  • Investitionsvorhaben für technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen 

  • Bis zu 20% der Investitionssumme bei kleinen Unternehmen, bis zu 10% bei mittleren Unternehmen

  • Mindestzuschuss 50 000 Euro, maximal 5 Mio. Euro 

Saarland

DigitalStarter Saarland:

  • Gefördert werden Digitalisierungsprojekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Auch Änderungen an bestehenden Wirtschaftsgütern sind förderfähig. 

  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette durch Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-Relationship-Management-Systeme, Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme sowie Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung, Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen, innovative Personaleinsatzplanung 

  • Aufbau von digitalen Plattformen, Migration von Anwendungen auf bestehenden Plattformen, Neuaufbau von Serverkapazitäten und Einrichtung Inhouse-Vernetzung 

  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz der angeschafften Systeme 

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro. 

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen. Mittlere Unternehmen haben maximal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro. 

Sachsen
Sachsen-Anhalt

Digital Innovation:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt  

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt  

  • die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen 

  • Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen 

  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien 

  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit 

  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen 

Schleswig-Holstein

DigitalBonus II: (abgelaufen)

Thüringen
Österreich
Schweiz

SCHEMATISCHER FÖRDERPROZESS MIT UNSERER UNTERSTÜTZUNG

Förderprogramme klingen häufig zwar finanziell verlockend, doch oftmals geht der zweite Gedanke bereits an mögliche hohe bürokratische Hürden. Dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Um Ihnen einen Eindruck über die Abläufe bei der Bewerbung für Fördermaßnahmen zu geben, finden Sie folgend den schematischen Ablauf einer geförderten Digitalisierungsmaßnahme.

  1. Lassen Sie sich von unseren Experten*innen zu Ihren passenden RIB Software-Lösungen und Weiterbildungsmaßnahmen beraten.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag online bei der jeweiligen Förderinstitution. Dabei schildern Sie Ihr Vorhaben sowie den daraus resultierenden Nutzen.
  3. Ihr Antrag wird geprüft und bewilligt.
  4. Nun können Sie mit der Umsetzung Ihres Digitalisierungsvorhabens beginnen. Unsere Experten*innen stehen Ihnen auch hierbei beratend zur Seite.
  5. Im Anschluss versenden Sie den Verwendungsnachweis, in welchem Sie die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens bestätigen.
  6. Der Verwendungsnachweis wird überprüft und die Konformität bestätigt.
  7. Ihre Fördermittel werden durch die zuständige Förderinstitution ausgezahlt.
  8. Dem Start in eine digitalere und effizientere Arbeitsweise mit RIB Software-Lösungen und Weiterbildungen, steht nichts mehr im Weg.

Sie haben weitere Fragen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie dabei gerne vorab Ihr mögliches Interesse. Wir leiten Sie an Ihren regionale(n) Experten*in weiter, welche(r) Sie sowohl bei der Umsetzung Ihres Vorhabens, als auch bei der Beantragung der Fördermaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite steht.

In den nächsten 10 Jahren werden wir an einem Punkt sein, an dem nahezu alles digitalisiert wird

Satya Nadella, CEO von Microsoft

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