In der Rubrik News finden Sie alle Unternehmensnachrichten, Ad-hoc Mitteilungen, Stimmrechtsmitteilungen, Eigengeschäfte von Führungskräften sowie Bundesanzeiger Veröffentlichungen zur RIB Software AG (bis 2018) und RIB Software SE (ab 2018) und zur RIB Aktie aus den Jahren 2011 bis 2021.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Ein Phase III Auftrag liegt vor, wenn der erwartete Umsatz in den ersten 48 Monaten bei über 5 Millionen US-Dollar liegt.
Ein Phase II Auftrag liegt vor, wenn der erwartete Umsatz in den ersten 48 Monaten zwischen 500.000 und 5 Millionen US-Dollar liegt.
Spezifische Auftragsarten nach verschiedenen Business Modellen
Lizenzmodell
Subscription Modell
Transaktionsmodell
Andere
RIB hat sich zum Ziel gesetzt, im Geschäftsjahr 2020 die Schwelle von 100.000 vertraglich vereinbarten Usern zu erreichen.
Ein User ist definiert als jemand, dem das Recht zur Nutzung der Software eingeräumt wurde.
50% der erwarteten Umsätze der Phase-II/-III Aufträge müssen vertraglich vereinbart werden, falls die Umsatzgenerierung erfolgsabhängig ist oder die Auftragserneuerung vor Ablauf von 48 Monaten durchgeführt werden muss.
Als Emittent von Finanzinstrumenten ist die RIB Software SE nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung, „MMVO“) verpflichtet, nicht öffentliche Informationen, die die RIB Software SE unmittelbar betreffen und die im Falle ihres Bekanntwerdens geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Aktien der RIB Software SE zu beeinflussen, so bald wie möglich bekannt zu machen.
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung, „MMVO“) haben Führungskräfte der RIB Software SE Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der RIB Software SE oder damit verbundene Derivate oder andere damit verbundene Finanzinstrumente der Gesellschaft mitzuteilen. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit Führungskräften in enger Beziehung stehen.
Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem der sich aus den Geschäften ergebende Gesamtbetrag 5000 € innerhalb eines Kalenderjahres erreicht hat.
Erhaltene Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften werden durch die RIB Software SE auf dieser Seite veröffentlicht.
Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der RIB Software SE verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden. Hiervon betroffene Aktionäre haben die Veränderung ihrer Stimmrechte unverzüglich der RIB Software SE und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß Wertpapierhandelsgesetz zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die RIB Software SE in elektronischer Form und zusätzlich als XML-Datensatz an folgende E-Mail Adresse zu richten:
RIB Software SE
eMail: investor[at]rib-software.com