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Clean Vehicle Directive: Was die neue EU Richtlinie mit der e-Vergabe zu tun hat

April 14, 2022
4 Minuten Lesezeit

Clean Vehicle Directive: Transformation auf der RIB e-Vergabe Plattform

Die neu in Kraft getretene Clean Vehicles Directive der EU wird saubere Fahrzeuge bei öffentlichen Aufträgen zum Standard machen. Die Richtlinie ist deshalb für alle relevant, die mit ihren Angeboten bei öffentlichen Ausschreibungen mitbieten. Die RIB eVergabe-Plattform konzentriert sich neben dem Bauwesen, auch auf  Dienstleistungen und damit verbundene Lieferketten. Die Clean Vehicles Directive ist deswegen auch für RIB-Kund*innen relevant.

Ausschreibungen auf der eVergabe-Plattform werden in Zukunft dazu beitragen, dass sich der CO2-Ausstoß weiter verringert. Denn öffentliche Auftraggeber unterliegen der neuen Richtlinie namens EU 2019/1161, oder etwas anschaulicher: der Clean Verhicle Directive. In Deutschland äußert sich die Direktive im „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ (SaubFahrzeugBeschG). Das Gesetz setzt Mindeststandards für die Emissionen von Fahrzeugen fest und gilt für alle Ausschreibungen, Liefer- und Dienstleistungsaufträge die einen Umfang von mehr als 215.000 € haben. Bei Bauaufträgen gilt ein Schwellenwert von 5.382.000 €. Ab diesem Auftragsvolumen sind die Auftraggeber*innen dazu verpflichtet, die Richtlinie zu beachten und sowohl bei der Beschaffung von Fahrzeugen als auch bei der Anmietung von Dienstleistungen Mindestziele einzuhalten und zu dokumentieren.

Bernhard Amend ist Produktmanager für die RIB eVergabe. Er begrüßt die Clean Vehicle Directive

Das heißt, der Anteil an emissionsarmen Fahrzeugen, sowohl bei PKWs als auch bei Nutzfahrzeugen, die für einen Auftrag verwendet werden müssen, ist vorgegeben. „Wir möchten dazu beitragen, dass die Clean Vehicles Directive den Transportsektor möglichst schnell grüner macht“, sagt Bernhard Amend, RIB Produktmanager für die eVergabe. „Denn für eine CO2-arme Zukunft stehen wir von RIB mit Überzeugung, im Bauwesen und in allen nachgelagerten Lieferketten.“

Auch bei der iTWO eVergabe werden künftig emissionsarme Fahrzeuge eine größere Rolle spielen

Die Clean Vehicle Directive wird so auch für Lieferketten in der Baubranche relevant, denn der Stufenplan sieht sowohl die Einführung sauberer PKWs als auch eine Quote für LKW vor:  Bis 31.12.2025 müssen 10% emissionsfrei sein, bis 31.12.2030 sind es 26%. Als emissionsfrei gelten Fahrzeuge, die weniger als 1g CO2 pro Kilometer ausstoßen, weil sie beispielsweise mit Biogas fahren.

„Auf unserer Vergabe-Plattform wird die Transformation nun vorangetrieben, in dem die Ausschreibungen der Clean Vehicle Directive unterliegen“, sagt Bernhard Amend. „Ich finde das richtig, denn die CVD steht für eine Entwicklung, die wir bei RIB mit unserer Philosophie absolut unterstützen: eine grüne Zukunft mit weniger CO-Ausstoß. Es ist ein weiterer Anstoß, den wir alle als Chance begreifen können.“ Sie wollen mehr über die Clean Car Vehicle Directive wissen? Dann informieren sie sich hier auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Sie wollen aktuelle Ausschreibungen sehen, dann besuchen Sie unsere eVergabe-Plattform.

Ausschreibungen gewinnen, aber wie? RIB bietet Seminare an, die Ihnen dabei helfen, passende Ausschreibungen zu finden und attraktive Angebote zu formulieren. Sie wollen mehr erfahren? Dann geht es hier entlang