| Einführung Nachrechnungsrichtlinie |
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Im Bundesfernstraßennetz befinden sich z. Zt. ca. 38.000 Brückenbauwerke, von denen ca. 11.000 Brücken im nachgeordneten Straßennetz (Überführung von Landes-, Kreis-, Gemeinde- und Stadtstraßen) liegen. Es verbleiben ca. 26.500 Brücken im Bundesfernstraßennetz, die in der überwiegenden Mehrzahl der Bauwerke für die BK 60 und BK 60/30 nach DIN 1072 bemessen sind. Der Brückenbestand in den alten Bundesländern wurde zum großen Teil im Zeitraum 1960-1985 gebaut, deren Zustand sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert hat.
Spannbetonbrücken, die vor 1980 gebaut wurden, weisen bereits heute erhebliche Mängel auf. Der Grund: die nicht vorhersehbare, überproportionale Zunahme des Schwerverkehrs sowie hoher Verschleiß, Korrosion und Schädigung der Materialien durch mechanische Beanspruchungen und Umwelteinflüsse. Bei älteren Brückenbauwerken bis 1979 wurden darüber hinaus Temperatureinwirkungen nicht berücksichtigt und generell zu geringe Querkraftbewehrungen eingelegt sowie bei Koppelfugen keine Ermüdungsnachweise geführt. Laut „Welt Online“ und "Mot-Bau" sind ca. 300 Brücken sofort sanierungsbedürftig!
Alles in allem ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse, die jetzt umfassend in der mehrstufigen Nachrechnungsrichtlinie (NRR) Berücksichtigung finden, welche Ende Mai 2011 veröffentlicht wurde. Aufgrund der hohen Kundennachfrage haben wir unser Softwaresystem PONTI® an diese neuen Anforderungen angepasst und können bereits jetzt für die Stufen 1 und 2 die Restsicherheit und die Restnutzungsdauer bestimmen. In verschiedenen Pilotprojekten hat sich gezeigt, dass ältere Brücken im Bestand damit effizient nachgerechnet werden können. Unser Ziel ist es, diese Lösung noch auszubauen und für eine Schadensanalyse weiter zu perfektionieren. Am 25.10.2011 werden die wesentlichen Aspekte für die Nachrechnung von Straßenbrücken in einem Praxis-Seminar an der Technischen Akademie in Esslingen (TAE) vorgestellt.
Die Anwendung der Programmoption von PONTI® zur Nachrechnung von Brücken zeichnet sich durch folgende besonderen Merkmale aus:
Für die Ertüchtigung von Brücken stehen leistungsfähige Programmoptionen zur Verstärkung der Brückentragwerke mittels Aufbeton, externer Vorspannung etc. zur Verfügung
NEU: PONTI® Brückennachrechnung führt die wesentlichen Nachweise, welche sich aus den Kriterien der Richtlinie zur Nachrechnung von Brücken aus der Stufe 1 und 2 ergeben. Dabei werden die Verweise auf die Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden, ebenfalls berücksichtigt. mehr zu PONTI® Brückennachrechnung
Ihr Kontakt zur RIB-Tragwerksplanung
Silke Bauer
Tel.: +49 711 7873-157
eMail: tragwerksplanung[at]rib-software.com
Bereitstellung Lastmodell LM4 & LMM
EK für Betriebsfestigkeitsnachweis
Betriebsfestigkeitsnachweis nach NRR
Schadensakkumulation nach Palmgren-Miner
GZE-Lastmodell für mehrere LKW-Spuren
Auswertung zukünftiges Verkehrsaufkommen
Datenexport in die Excel-Vorlage der BAST
ist teilweise möglich
05.03.2013 (Leinfelden-Echterdingen)
25.10.2011 (Stuttgart)
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