

Erfolgreiches Seminar zur Einführung der Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken
RIB lädt zum fachlichen Austausch nach Stuttgart
27.10.2011
Stuttgart, 27. Oktober 2011. Das Verkehrsaufkommen im Güterverkehr ist in den letzten 30 Jahren um 50% gestiegen und auch im Bereich des Schwerlastverkehrs wird bis 2025 mit einer Steigerung von 80% gerechnet. Zudem sind viele Brücken bereits in einem besorgniserregenden Zustand. Dies sind alles Faktoren, die eine Überprüfung der Brücken auf Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Ermüdung und Dauerhaftigkeit im Blick auf die derzeitigen und künftig gültigen Normanforderungen erforderlich machen.
Dieses überaus aktuelle Thema wurde bei dem Seminar Brückennachrechnung am 25.10.2011 in Stuttgart, der Zentrale der RIB, aufgriffen. Die 24 angereisten Teilnehmer verschiedener Ingenieurbüros aus ganz Deutschland erhielten detaillierte Informationen in vier Vorträgen mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. In den anschließenden Diskussionsrunden sowie in den Pausen wurde die Gelegenheit für einen fachlichen Austausch genutzt.
Nach der Begrüßung durch Wilfried Zmyslony, Geschäftsführer der RIB Engineering GmbH, eröffnete Produktmanager Dr. Stefan Kimmich, den Seminartag mit einer kurzen Einführung in die Brückenproblematik in Deutschland und der damit verbundenen Brückennachrechnung.
Einführend begann Dr. Tilman Zichner, Mitglied im AK „Nachrechnungslinie“, mit seinem Vortrag „Technische Erläuterungen zur Nachrechnungsrichtlinie Stufe 2“. Hierbei stand die Frage im Mittelpunkt, welche technischen Anforderungen für die Nachrechnung von Brücken in die Nachrechnungsrichtlinien eingegangen und welche Probleme noch vorhanden sind. Hinsichtlich der Querkraftnachweise bei bestehenden Brücken ist laut Aussage des Referenten noch eine Verfeinerung des Bemessungskonzepts zu erwarten. Obwohl die Nachrechnungsrichtlinie (NRR) bereits auf das modifizierte Lastmodell (LMM) der neuen EN-Normengeneration Bezug nimmt, fehlen aufgrund der noch anstehenden Einführung im Bereich des Brückenbaus in der aktuell laufenden Erprobungsphase die entsprechenden praktischen Erfahrungen.
Anschließend erläuterte Eckhard Held, Teamleiter im Bereich Brückenbau bei RIB, wie sich diese Anforderungen softwaretechnisch mit der innovativen RIB-Brückenbausoftware PONTI umsetzen lassen. In diesem Beitrag wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Nachrechnung von Brücken auf die genaue Erfassung der jeweils vorliegenden Bauwerkssituation unter Berücksichtigung aller Schädigungen ankommt. Dazu gehören beispielsweise reale Materialparameter oder genaue Spannglied- und Bewehrungslagen mit zugehörigen Schädigungsgraden. Insgesamt liegen aus der zurückliegenden Pilotphase für den Einsatz der Programmoption PONTI brückennachrechnung bereits vielseitige praktische Erfahrungen vor. Es wurde u.a. aufgezeigt, dass es bei Brücken im Bestand immer auf die Restsicherheit und Restnutzungsdauer ankommt. Ausführlich wurde auf die Modellierung bei Brückenertüchtigungen im Sinne einer Tragwerksverstärkung eingegangen.
Dr. Slobodan Kasic, Geschäftsführer bei Harrer Ingenieure in Karlsruhe, legte in seinem Referat detailliert dar, welche praktischen Erkenntnisse aus der Anwendung der Nachrechnungsrichtlinien in der derzeitigen Erprobungsphase gewonnen werden konnten. Er machte klar, dass zu einer ganzheitlichen Betrachtung neben der Brückennachrechnung auch umfangreiche Untersuchungen zur objektbezogenen Schadensanalyse und Bauwerksdiagnose gehören. Im Weiteren wurde gezeigt, was im Einzelfall bei der Bestimmung der Restlebensdauer eines Brückenbauwerks wichtig ist und wie ggf. ein Rückbau, eine Instandsetzung oder die Ertüchtigung einer Brücke ganz konkret aussehen können.
Schließlich wurde das Thema Nachrechnungsrichtlinien im Brückenbau aus einer ganz anderen Perspektive betrachtet. So stellte Oberbaurat Marcel Zembrot aus dem Ministerium für Verkehr- und Infrastruktur Baden-Württemberg die Bewertung und Ertüchtigung von Brücken aus Sicht des Baulastenträgers momentan und in Zukunft dar. Mit großem Interesse haben die Teilnehmer des Seminars verfolgt, wie sich die NRR aus den ursprünglich geplanten Bewertungskriterien für den europäischen „Gigaliner“ zu einer bundeseinheitlichen Richtlinie zur Bewertung und Nachrechnung von bestehenden Brücken entwickelt hat. Aus Sicht des Baulastenträges stellt die NRR jetzt den Handlungsrahmen dar, um bestehende Brückenbauwerke für die derzeitige und zukünftige Verkehrssituation zu bewerten und zu ertüchtigen. Das politische Bewusstsein dafür muss erst noch erarbeitet werden, denn die nötigen Investitionen in entsprechende Ingenieur- und Bauleistungen haben auf der Zeitschiene eine beachtliche Größenordnung. Die NRR wurde in Baden-Württemberg bereits am 13. Oktober 2011 per Einführungsschreiben (LisRe-StB BW) verbindlich eingeführt. Der Bericht an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Erprobungsphase der NRR zum Jahresende 2011 darf mit Spannung erwartet werden.
Dr. Stefan Kimmich abschließend: „Der rege Zuspruch und die positive Resonanz der Ingenieure haben die aktuell hohe Relevanz dieser Thematik nochmals verdeutlicht. Wir sind froh, mit PONTI eine Lösung zu haben, welche diese Faktoren in den entscheidenden Bewertungspunkten bereits berücksichtigt und planen auch für 2012 weitere Seminare zu diesem fachlich interessanten Thema.“



